Hier finden Sie folgende Beschreibungsdokumente für die eBilanzen-Schnittstelle zum Hochladen & Einbringen von Meldungen gemäß der Abfallbilanzverordnung (inkl. Abfall-Input-Output-Meldung für Deponien)
- Schnittstellenbeschreibungen
- technische Definitionen
- Prüfregeln.
Im Wege der eBilanzen-Schnittstelle können die folgenden Meldungen an die jeweils zuständige Behörde übermittelt werden:
- Jahresabfallbilanzmeldung (§ 8 Abfallbilanzverordnung)
- Leermeldung (§ 21 Abs. 3 letzter Satz AWG 2002
- Auszüge aus den laufenden Aufzeichnungen (auf Verlangen der Behörde, § 7 Abfallbilanzverordnung)
- Zusammenfassung der laufenden Aufzeichnungen (auf Verlangen der Behörde, § 7 Abfallbilanzverordnung)
- Abfall-Input-Output-Meldung für Deponien (§ 41 Abs. 5 Deponieverordnung 2008)
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für die Übermittlung bloßer Leermeldungen eine elektronische Hilfestellung zur Verfügung stehen wird, die optional zur Erstellung der Meldungsdatei genutzt werden kann (eADok - elektronische Abfalldokumentation).
Die genannten Meldungen werden über dieselbe Schnittstelle eingebracht indem eine XML-Datei in das EDM hochgeladen wird. Für diese Schnittstelle liegen die folgenden Beschreibungsdokumente vor:
- Schnittstellenbeschreibung: diese beschreibt das Datenformat, also die Struktur der XML-Datei, und den Ablauf deren Übermittlung in das EDM.
- Technische Definitionen: Die Strukturvorgaben für XML-Dateien sind als XML Schema definiert (Dateiendung ".xsd"). Es steht weiters ein "annotated XML Schema" (mit Kommentaren versehenes XML Schema) zur Verfügung. Die Kommentare entsprechen genau den Beschreibungstexten aus dieser Schnittstellenbeschreibung.
- Prüfregeldokument: Die Schnittstellenbeschreibung und die zugehörigen XML Schema Definitions-Dateien (xsd-Dateien) beschreiben die Grundvoraussetzungen für die automatische Verarbeitbarkeit von Abfallbilanz-Daten. Über diese Grundvoraussetzungen hinaus gibt es weitergehende Anforderungen an Form und Inhalt übermittelter Daten, deren Einhaltung beim Upload überprüft wird. Diese Prüfungen sind im Prüfregeldokument beschrieben.
Anmerkungen zu den Schnittstellenversionen:
- Mit der aktuellen Version 2.15 der Schnittstelle wurden die Prüfregeln vollständig überarbeitet. Weitere Details können im Änderungsverzeichnis der Schnittstellenbeschreibung nachgelesen werden.
- Mit der Version 2.14 der Schnittstelle wurde die aufgrund der AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019 allfällig notwendige Übermittlung von Leermeldungen über die eBilanzen Schnittstelle ermöglicht. Version 2.14 ist gegenüber Version 2.13 der Schnittstelle abwärtskompatibel. Das bedeutet, dass alle gem. Version 2.13 gültigen XML-Dateien auch gem. Version 2.14 gültig sind. Insbes. sind keine Änderungen notwendig (an der XML-Datei oder der Software, welche diese erstellt), solange keine Leermeldung übermittelt werden soll.
- Mit der Schnittstelle in Version 2.13 wurden vereinfachte Möglichkeiten zur elektronischen Aufzeichnung und Meldung der Änderung einer Abfallart (mittels Abfallartenneuzuordnung), insbes. bei Ausstufungen und Ausstufungen zur Deponierung, eingeführt. Diese vereinfachten Möglichkeiten können alternativ zur bestehenden Struktur der Abfallartenneuzuordnung genutzt werden. Das Beschreibungsdokument zur Version 2.13 enthält beide Varianten.
Historische Schnittstellenversionen und zugehörige Beschreibungsdokumente finden Sie - aus Dokumentationsgründen - im Downloadbereich.